Deckbedingungen |
Die Deckgebühr besteht aus der Servicegebühr € 100,-
Zahlung der Decktaxe:
Die eigentliche Decktaxe wird fällig, wenn die Stute am 60. Tag nach der letzten Bedeckung tragend ist. Eine Stute gilt auch dann als tragend, wenn innerhalb 14 Tagen nach dem Stichtag kein ärztliches Attest der Nicht-Trächtigkeit vorgelegt wird. Alle weiteren Kosten sind von dieser Regelung ausgenommen.
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